Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MLED Solution – LED-Systeme (Event & Festinstallation)
für den B2B-Verkauf von LED-Produkten
MLED Solution – Mike Fernschild
(Stand: 01.02.2026)
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen M LED Solution, Mike Fernschild, Pablo-Picasso-Straße 1, 13057 Berlin (nachfolgend „Verkäufer“) und Unternehmern im Sinne des §14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Ein Verkauf an Verbraucher (§13 BGB) ist ausgeschlossen.
- Sie gelten insbesondere für Projektgeschäfte mit einem Netto-Auftragswert ab 50.000 €.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§2 Vertragscharakter / Projektgeschäft
LED-Videopanels für Rental oder Festinstallation sind projektbezogene, technisch konfigurierte Systeme.
Es handelt sich regelmäßig um kundenspezifisch produzierte Ware.
Eine freie Stornierung ist ausgeschlossen.
§3 Preise und Zahlungsstruktur
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
50 % Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Produktionsbeginn
Produktion beginnt ausschließlich nach Zahlungseingang.
Der Versand erfolgt nur nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei Projekten über 100.000 € behalten wir uns vor:
Zwischenabrechnungen nach Produktionsfortschritt
zusätzliche Sicherheiten (Bankbürgschaft)
§4 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Bei Verbindung oder Verarbeitung der Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes.
Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung oder Vermietung der Ware an uns ab.
Wir sind berechtigt, diese Abtretung im Sicherungsfall offenzulegen.
§5 Produktionsverbindlichkeit
Mit Produktionsbeginn ist der Auftrag unwiderruflich.
Eine Reduzierung oder Kündigung ist ausgeschlossen.
Bei Nichtabnahme bleibt der Kunde zur vollständigen Zahlung verpflichtet.
§6 Gefahrübergang / Incoterms
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt Lieferung EXW oder gemäß vereinbartem Incoterm.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
Transportschäden sind unverzüglich beim Frachtführer anzuzeigen.
§7 Montage- und Integrationsleistungen
(1) Sofern Montage- und Integrationsleistungen vereinbart sind, übernimmt M LED Solution die fachgerechte Montage der gelieferten LED-Systemkomponenten sowie deren technische Einrichtung und Inbetriebnahme.
(2) Voraussetzung für die Durchführung der Montage ist eine bauseits bereitgestellte, statisch geeignete und tragfähige Unterkonstruktion bzw. ein geeignetes Ständerwerk.
(3) Die statische Prüfung, Tragfähigkeitsberechnung sowie die baurechtliche Zulässigkeit der Unterkonstruktion liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. der von ihm beauftragten Fachgewerke.
(4) Weiterhin Voraussetzung ist eine am Installationsort ausreichend dimensionierte, normgerecht ausgeführte und betriebsbereite Stromversorgung entsprechend der projektspezifischen Leistungsanforderungen des LED-Systems.
(5) Die Bereitstellung, Absicherung sowie elektrische Installation der Stromanschlüsse erfolgt bauseits durch eine befugte Elektrofachkraft.
(6) M LED Solution übernimmt keine statische Prüfung, keine baurechtliche Bewertung sowie keine elektrische Installation oder Prüfung der Gebäudeinstallation.
(7) Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die aus unzureichender Unterkonstruktion oder mangelhafter Stromversorgung resultieren, gehen nicht zu Lasten von M LED Solution.
§8 Abnahme bei Festinstallation
Bei Installationsprojekten erfolgt eine förmliche Abnahme.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
das System betriebsbereit ist
keine wesentlichen Mängel vorliegen
Geringfügige optische oder pixelbezogene Abweichungen stellen keinen Abnahmehindernis dar.
Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung, gilt das Werk als abgenommen.
§9 LED-spezifische Qualitäts- und Toleranzregelung
Farb- und Helligkeitsabweichungen innerhalb branchenüblicher LED-Toleranzen sind zulässig.
Dead-Pixel-Toleranz:
Bis zu 0,02 % pro Modul (250x250 mm) gelten als vertragsgemäß.Chargenbedingte Farbunterschiede zwischen Nachbestellungen stellen keinen Mangel dar.
Minimale mechanische Maßabweichungen innerhalb technischer Fertigungstoleranzen sind zulässig.
§10 Gewährleistung
Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Gefahrübergang.
Gewährleistung erfolgt ausschließlich durch:
Austausch einzelner Module
Reparatur defekter Komponenten
Ein Anspruch auf Komplettaustausch einer Videowand besteht nicht.
Gewährleistung umfasst keine:
Verschleißteile
unsachgemäße Montage
fehlerhafte Stromversorgung
Schäden durch Feuchtigkeit oder Fremdeingriff
§11 Ersatzteilverfügbarkeit
Ersatzteile werden – soweit verfügbar – gegen Berechnung geliefert.
Eine Bevorratungspflicht besteht nicht.
Technische Weiterentwicklungen können Baugleichheit ausschließen.
§12 Haftungsbegrenzung
Wir haften unbegrenzt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Haftung für:
entgangenen Gewinn
Produktionsausfall
Mietausfälle im Rentalbetrieb
Imageschäden
Drittansprüche
ist ausgeschlossen.
§13 Höhere Gewalt
Lieferverzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt, Lieferkettenstörungen, Containerknappheit, Zollverzögerungen oder staatlicher Maßnahmen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
§14 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
§15 Anbieter
M LED Solution
Inhaber: Mike Fernschild
Pablo-Picasso-Straße 1
13057 Berlin
Deutschland
USt-ID: DE260997592
WEEE-Nr.: DE 56336010
